Als Schwerpunkt vertritt unsere Kanzlei folgende Fachgebiete für Sie vor Gericht:
Dieses Rechtsgebiet betrifft das Verhältnis zwischen Bürger und Staat und somit alle Rechtsbeziehungen.
Die moderne Bezeichnung für dieses Rechtsgebiet ist Migrationsrecht.
Es umfasst die Tätigkeit für den Mandaten von Anträgen auf Asyl, Aufenthaltserlaubnissen, Duldungen bis hin zur Einbürgerung. Auch bei finanziellen Streitigkeiten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bin ich behilflich.
Im Alltag wird dieses Rechtsgebiet immer bedeutender, weil immer mehr Regelungen in der EU erlassen werden, die auch die deutschen Gesetze beeinflussen und in der täglichen Anwendung derselben beachtet werden müssen.
Für Vermieter oder Mieter von besonderem Interesse, wenn es um die Auslegung und rechtlichen Konsequenzen des abgeschlossenen Mietvertrages geht.
Im Wesentlichen Scheidungsanträge mit versorgungsrechtlichen Fragestellungen, Sorgerechtsangelegenheiten mit Umgangsrecht; Vaterschaftsanerkennungen. Bei allem sind auch die steuerrechtlichen Folgen zu beachten.
Alle Angelegenheiten um den Schadensfall mit sowohl den versicherungsrechtlichen als auch strafrechtlichen Folgen.
Betrifft Streitigkeiten zwischen Bauherr und Unternehmer sowie Unternehmen und Architekten, Subunternehmern.