Als Schwerpunkt vertritt unsere Kanzlei folgende Fachgebiete für Sie vor Gericht:

Verwaltungsrecht

Dieses Rechtsgebiet betrifft das Verhältnis zwischen Bürger und Staat und somit alle Rechtsbeziehungen.

Asyl-, Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht

Die moderne Bezeichnung für dieses Rechtsgebiet ist Migrationsrecht.

Es umfasst die Tätigkeit für den Mandaten von Anträgen auf Asyl, Aufenthaltserlaubnissen, Duldungen bis hin zur Einbürgerung. Auch bei finanziellen Streitigkeiten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bin ich behilflich.

Europarecht

Im Alltag wird dieses Rechtsgebiet immer bedeutender, weil immer mehr Regelungen in der EU erlassen werden, die auch die deutschen Gesetze beeinflussen und in der täglichen Anwendung derselben beachtet werden müssen.

Mietrecht

Für Vermieter oder Mieter von besonderem Interesse, wenn es um die Auslegung und rechtlichen Konsequenzen des abgeschlossenen Mietvertrages geht.

Familienrecht

Im Wesentlichen Scheidungsanträge mit versorgungsrechtlichen Fragestellungen, Sorgerechtsangelegenheiten mit Umgangsrecht; Vaterschaftsanerkennungen. Bei allem sind auch die steuerrechtlichen Folgen zu beachten.

Verkehrsrecht

Alle Angelegenheiten um den Schadensfall mit sowohl den versicherungsrechtlichen als auch strafrechtlichen Folgen.

privates Baurecht

Betrifft Streitigkeiten zwischen Bauherr und Unternehmer sowie Unternehmen und Architekten, Subunternehmern.